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FAQ - Mensa Max

 

Im Folgenden haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Mittagessen in der Schulmensa und MensaMax für Sie zusammengestellt.

 

Wie melde ich mich an?

Um über das Bestell- und Abrechnungssystem MensaMax Essensbestellungen vorzunehmen, muss ich meine Login-Daten eingeben und das Einmal-Passwort ändern.

 

Wie kann ich mich in MensaMax einloggen?
Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein: https://mensahaus.de
Beantragen Sie dort ein neues Kundenkonto. Die hierfür notwendigen Daten lauten:
Das Projekt lautet: KS2572

Die Einrichtung lautet: CBS

Der Freischaltcode lautet: 8445

Füllen Sie bitte die notwendigen Felder aus, die Pflichtfelder sind dabei farbig hinterlegt. Wenn Sie den Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren erforderlichen Zugangsdaten. Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, können Sie sich jederzeit selbst auch ein neues Passwort zusenden lassen.

 

Muss für jedes Kind einer Familie ein MensaMax-Konto eingerichtet werden?

Ja, da MensaMax aufgrund der Login- Daten auf jedes einzelne Konto zugreifen kann und auch Einzahlungen nur aufgrund dieser Daten auf die entsprechenden Konten verbuchen kann. Bestellen und Abbestellen

 

Essensbestellung und Abbestellung

Es werden regelmäßig ein Tagesessen und ein Pastateller angeboten. Das Essen kostet für Schüler:innen 4,00 Euro. Gäste zahlen für das Essen 5,00 Euro. Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung spätestens am Essenstag bis um 08:00 Uhr vorgenommen haben. Gleiches gilt auch für Abbestellungen. Später eingehende An- und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn Ihr Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Will man für einen längeren Zeitraum Essen bestellen oder abbestellen, kann man dies in MensaMax über den Menüpunkt DAUERBESTELLUNG erledigen.

Grundsätzlich werden immer einige wenige Essen mehr gekocht, als vorbestellt sind – somit kann für Kurz-entschlossene auch noch ein Essen zur Verfügung stehen (solange Vorrat reicht). Aus Gründen der Nachhal-tigkeit bitten wir jedoch um Vorbestellung.

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Wie und wann bestelle ich das Essen für mein Kind?

Sie können die Essensbestellungen für Ihr Kind schon mehrere Wochen im Voraus tätigen. Für kurzfristige Bestellungen beachten Sie bitte die Bestellfristen von 2 Tagen. Das Bestellen über das Internet ist ganz einfach. Sie klicken nach ihrer Anmeldung auf ESSENSBESTELLUNG >> ESSEN Wie kann Essen abbestellt werden? BESTELLEN / STORNIEREN und sehen den Speiseplan der aktuellen Woche. Mit den Buttons können Sie zwischen den Wochen wechseln. Zum Bestellen klicken Sie bitte auf Tagesessen. Wenn sich das Feld hellgrün einfärbt, ist das jeweilige Essen bestellt. Essen kann unter Einhaltung der Abbestellfrist von zwei Tagen auf dem gleichen Weg wie Bestellungen abbestellt werden. Später eingehende An und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Bezahlung und Finanzen Wie bezahle ich das Essen? Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen. Als Zahlungsmöglichkeit steht Ihnen die Überweisung zur Verfügung. Bitte verwenden Sie dieses Konto ausschließlich für die Schulverpflegung. 

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Essensausgabe

Ab dem 20.06.2022 werden RFID-Chips zur Legitimation an der Essensausgabe genutzt. Über den Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Es-sensausgabe immer dabeihaben. Wenn der Chip vergessen wird, muss deshalb niemand hungern. An der Essensausgabe kann auch manuell ermittelt werden, welches Essen bestellt wurde. Um aber die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, den Chip immer mitzubringen.
Der Chip kostet 5 Euro und wird im Sekretariat nach vorheriger Onlineregistrierung ausgegeben. Die Kosten werden bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt wer-den. Die Ausgabezeiten werden rechtzeitig am Sekretariat ausgehangen.

 

 

Wie zahle ich das Essen?

Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine aus-reichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.
Nachstehend finden Sie unsere Kontoverbindung. Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwecke, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung:


Empfänger:

Förderverein der Christine-Brückner-Schule Bad Emstal e.V.

IBAN: DE20 5205 0353 0160 3011 02


Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck Ihren Benutzernamen verwenden,
der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand für die Schulverpflegung unter den Schwellenwert von 20 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überwei-sen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe auch verändern. Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail (sofern Sie diese selbst eingetragen haben) bzw. über die App. Da jedes Kind seinen eigenen Benutzernamen und somit einen eigenen Verwendungszweck hat, müssen Sie bei mehreren Kindern auch mehrere Überweisungen tätigen.

 

Abmeldung und Restbeträge

Ehemalige Abonnenten des Mittagessens bekommen nach erfolgter Selbstanmeldung den Restbetrag des bereits bezahlten Essens ab dem 20.06.22 auf ihren Chip gutgeschrieben! 

 

Cafeteria

Mit dem Chip können auch Kioskwaren erworben werden.
Über MensaMax können Sie ebenfalls einsehen, was am Kiosk gekauft wurde und sich selbstverständlich auch über das Warenangebot informieren.

 

 

Muss ich für den Chip bezahlen?

Der Chip kostet 5 Euro und wird im Sekretariat nach vorheriger Onlineregistrierung ausgegeben. Die Kosten werden bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt wer-den. Die Ausgabezeiten werden rechtzeitig am Sekretariat ausgehangen.

 

Was passiert, wenn der Chip verloren geht?

Wenn der Chip verloren geht, können Sie ihn selbst sperren: Einloggen mit den oben angegeben Zugangsdaten und dann unter MEINE DATEN - MEINE BENUTZERDATEN - IDENTIFIKATION den Chip sperren. Selbstverständlich können Sie den Verlust des Chips auch per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden. Beachten Sie aber bitte, dass wir nicht immer sofort erreichbar sind, und es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis wir die Sperrung vornehmen können.

Sollten Sie den RFID-Chip wiederfinden, aktivieren Sie ihn wieder selbst unter MEINE DATEN - MEINE BENUTZERDATEN - IDENTIFIKATION

Sollte der Chip nicht wieder auftauchen, wird gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro ein neuer Chip erstellt.

Kann mein Kind auch zum Essen kommen, wenn der Chip vergessen wurde?

Wenn der Chip ausnahmsweise einmal vergessen wird, muss deshalb nicht gehungert werden. Das Personal an der Essensausgabe kann manuell recherchieren, ob Essen bestellt wurde. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten die Schülerinnen und Schüler den Chip in der Regel dabei haben. ZUR INFO BEI VERLUST: Auf dem Chip werden keinerlei persönliche Daten gespeichert. Er enthält lediglich eine fortlaufende Nummer, die im System dem entsprechenden Kundenkonto zugeordnet ist. 

  

 

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) anspruchsberechtigte Kinder ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen erhalten. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter. Die Kosten für den Chip müssen Sie jedoch selbst zahlen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die am Kiosk getätigten Einkäufe nicht unter das BuT fallen.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlän-gerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie ei-nen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Be-scheid im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.

 

 

MensaMax-App

Über Google Play bzw. über den App Store ist auch eine kostenfreie App erhältlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Web-Lösung einen größeren Funktionsumfang bieten kann.

 
Bitte beachten Sie zudem, dass die Erstanlage eines MensaMax-Kontos nicht über die App möglich ist, sondern über die Web-Oberfläche durchge-führt werden muss.

logo schuleDurch die Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde der Christine-Brückner-Schule soll neuen Ideen und benötigten Material gefördert werden. Dazu gehört auch die Pflege und Aufrechterhaltung von Kontakten zu Ehemaligen und Freunden der Schule. Unser Anliegen ist es so Mittel zu beschaffen und bereitzustellen, um die Ausstattung der Schule zu verbessern und zu ergänzen.

KONTAKT     MITGLIED WERDEN

Förderverein

der Christine-Brückner-Schule Bad Emstal e.V.

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